Voraussetzungen für den Druck im „Łambinowicer Museumsjahrbuch”

  1. Die eingesandten Arbeiten dürfen den Umfang eines Autorenblattes (40.000 Anschläge mit Leerzeichen, Rand 4 cm, Zeilenabstand 1,5) nicht überschreiten.
  2. Die Artikel müssen die bei wissenschaftlichen Texten üblichen Anforderungen erfüllen. Die Quellen, die der Autor für die Bearbeitung verwendet hat, sind in Anmerkungen unten auf der Seite zu nennen.
  3. Den Texten für die Bereiche „Artikel und Beiträge” sowie „Archiv” ist jeweils eine halbseitige Zusammenfassung für fremdsprachliche Übersetzungen beizufügen.
  4. Die Arbeiten für die ersten drei Bereiche „Artikel und Beiträge”, „Archiv” und „Erlebnisberichte und Erinnerungen” können mit einem entsprechend beschriebenen Bildmaterial bereichert werden. Der Autor sollte im Text die Stelle markieren, wo sich das Material befinden soll.
  5. Die Redaktion behält sich – sofern dies die Absichten des Autors nicht beeinträchtigt – das Recht vor, stilistische Fehler in den Texten zu korrigieren, die Texte zu kürzen oder zu ergänzen sowie die Art und Weise, wie Anmerkungen erstellt werden, an die im Jahrbuch angewendete Konvention anzupassen.
  6. Die Arbeiten dürfen nirgendwo vorher veröffentlich worden sein. Nach der Publikation im „Łambinowicer Museumsjahrbuch” darf die Arbeit ohne Zustimmung des Verlags, d.h. des Zentralen Museums der Kriegsgefangenen, weder komplett noch in Teilen wiederveröffentlicht werden.
  7. Die Beiträge sind auf einer CD (Word-Editor) bzw. per E-Mail nebst Computerausdruck einzusenden. Die Redaktion gewährleistet die Rückgabe der zugesandten Datenträger, Fotos und Diapositive.
  8. Die Arbeiten müssen mit dem Vor- und Zunamen des Autors unterschrieben sein und eine Information über den akademischen Grad oder Titel und die vom Autor vertretene Institution sowie für Kontaktzwecke eine Telefon- oder Faxnummer bzw. die E-Mail-Adresse des Autors enthalten.
  9. Dem Text ist eine Information für das Finanzamt beizulegen. Diese soll beinhalten: die Vornamen der Eltern, Geburtsdatum und -ort des Autors, die Steuernummern PESEL und NIP, Wohnsitz, Adresse des zuständigen Finanzamtes sowie Name der Bank und Nummer des Personalkontos.
  10. Die Redaktion sammelt Texte das ganze Jahr über. Die Auswahl und Qualifikation der Arbeiten für das jeweilige Jahrbuch finden einmal im Jahr am Ende des 1. Halbjahres statt. Die zum Druck bestimmten Arbeiten werden rezensiert.
  11. Die Redaktion sendet unbestellte Beiträge nicht zurück.
  12. Die Autoren der veröffentlichten Arbeiten erhalten ein Freiexemplar des Jahrbuchs.
  13. Die Autoren der veröffentlichten Arbeiten erhalten ein Honorar gemäß den beim Verlag geltenden Tarifen und in Abhängigkeit von den vorhandenen Mitteln.
  14. Das Jahrbuch erscheint in Papierform und in elektronischer Fassung.
  15. Fälle von Ghostwriting oder Guest Authorship sind Ausdruck von wissenschaftlicher Unredlichkeit und werden enttarnt einschließlich Benachrichtigung der entsprechenden Stellen (Institutionen, die Autoren beschäftigen, wissenschaftliche Gesellschaften, Vereinigungen wissenschaftlicher Herausgeber etc.).