Das Zentrale Museum der Kriegsgefangenen stellt im Rahmen seiner satzungsgemäßen Tätigkeit seine Bestände vor Ort Forschern zur Verfügung und führt auftragsweise Abfragen mittels Suche nach Informationen, Dokumenten und Museumsbeständen zur Kriegsgefangenenthematik, darunter zu Schicksalen von Kriegsgefangenen, durch.

Vor Ihrem geplanten Besuch im Museum lesen Sie bitte die nachstehenden Bestimmungen über die Nutzung des dem Museum gehörenden Archivbestandes.

Nutzung von Archivmaterialien im Lesesaal /Arbeitsraum des Museums

Anmeldung

  1. Um Archivmaterialien aus dem Museumsbestand nutzen zu können, füllen Sie bitte zunächst die Anmeldung (Download hier) mit Angaben zum Anmeldenden sowie Informationen zum Umfang der gesuchten Daten aus.
  2. Studenten müssen zusätzlich ein Empfehlungsschreiben ihrer Hochschule mit Unterschrift ihres wissenschaftlichen Betreuers vorlegen.
  3. Andere Personen (mit Ausnahme von wissenschaftlichen Mitarbeitern an Hochschulen und Forschungseinrichtungen) müssen ein Empfehlungsschreiben der Institution bzw. Behörde, für die sie wissenschaftliche Forschungen betreiben, einreichen.
  4. Ein Bestandteil der Anmeldung sind Erklärungen zum Umfang der Nutzung der in den Archiven enthaltenen Informationen.
  5. Bei Nichtausfüllung der Anmeldung und Nichtvorhandensein eines Empfehlungsschreibens werden Archivmaterialien nicht zur Verfügung gestellt.
  6. In der Anmeldung sind die Bezeichnungen der Archivbestände zu nenne, auf die sich die Anmeldung bezieht. Diese Informationen sind selbstständig zu finden unter Rückgriff auf die im Museumsarchiv befindlichen Bücher- und Karteninventare sowie Verzeichnisse. Hierzu stehen Ihnen die Angestellten des Archivs vor Ort gern zur Seite.
  7. Die Anmeldung muss eigenhändig unterschrieben werden – die Unterschrift stellt die Bestätigung dar. dass der Nutzer sich mit der Archivordnung des Museums vertraut gemacht hat.

Bereitstellung

  1. Archivmaterial oder seine Reproduktionen (darunter auch Mikrofilme) werden auf der Grundlage einer Bestellung (Leihzettel) zur Verfügung gestellt. Bestellungen werden separat für jede Archiveinheit ausgefüllt. Ein Leihzettel ist leserlich (in Druckbuchstaben) und mit der vollen Bezeichnung des Archivbestandes bzw. der jeweils üblichen Kurzbezeichnung auszufüllen.
  2. Es können jeweils bis zu zehn Archiveinheiten bestellt werden. Die Ausnahme sind zugereiste Personen: Diesen können pro Tag insgesamt bis zu 20 Archiveinheiten zur Verfügung gestellt werden.
  3. Der Lesesaal/Arbeitsraum des Museums kann von maximal vier Personen gleichzeitig benutzt werden.
  4. Das Kopieren von Archivmaterial kann aufgrund seines Zustands eingeschränkt werden. Die Verwendung eigener Kopiergeräte durch die Nutzer erfordert die Zustimmung des Museumsdirektors und ist gemäß Preisliste gebührenpflichtig.
  5. Nach der Nutzung von Archivmaterial ist dieses dem diensthabenden Mitarbeiter mit der Weisung einer Wiedereinlagerung oder Hinterlegung zurückzugeben.
  6. Materialien, die griffbereit hinterlegt sind, werden eine Woche lang aufbewahrt, es sei denn, dass der Nutzer seinen Wunsch zu einer weiteren Nutzung mitteilt.
  7. Es werden jeweils zwei Archiveinheiten ausgegeben. Besonders wertvolles Archivmaterial wird jeweils einzeln zur Verfügung gestellt.
  8. Die Bereitstellung der Kriegsgefangenenkartei erfolgt nur mit Zustimmung des Museumsdirektors.

Nutzung von Archivmaterial

  1. Es ist während der Nutzung von Materialien untersagt:

    a) die Reihenfolge in der Anordnung des genutzten Archivmaterials zu verändern;

    b) jegliche Notizen, Anmerkungen und Zeichen auf den Materialien anzubringen;

    c) Notizen auf dem direkt auf Archivalien liegenden Papier anzufertigen;

    d) die Archivalien anderen Nutzern des Arbeitsraumes zugänglich zu machen;

    e) Archivmaterial nach Beendigung der Arbeit auf den Tischen liegen zu lassen.
  2. In den Lesesaal/Arbeitsraum des Museums dürfen keine Gegenstände und Substanzen (darunter Lebensmittel etc.) hineingebracht werden, die eine Beschädigung von Dokumenten verursachen könnten. Untersagt sind auch Mappen und Taschen mit Ausnahme von Taschen für den Transport von tragbaren Computern.
  3. Bei der Nutzung von Mikrofilmen sollte der Mikrofilmstreifen vorsichtig in das Lesegerät gelegt werden, um ihn nicht zu zerkratzen oder zu knicken. Wenn nötig, werden Angestellte des Archivs Ihnen hierzu zur Seite stehen.
  4. Das Kopieren von Archivmaterial findet statt, nachdem der Nutzer einen Kopierauftrag eingereicht hat. Der Auftrag kann noch am gleichen Tag oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden. Die Kosten für Kopierdienstleistungen definiert die Preisliste für archivarische Fachdienstleistungen.
  5. Werden die o.g. Grundsätze vom Nutzer nicht beachtet oder wird eine grobe Nichtvorbereitung auf selbstständige Forschungen festgestellt, könnte der Museumsdirektor eine Bereitstellung von Archivmaterial verweigern.

 

Den vollen Text der Archivordnung des Museums finden Sie hier.